Arbeitsrecht und Dienstvertragsrecht

Arbeitsrecht und Dienstvertragsrecht

Wir beraten und vertreten nationale und internationale Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und Angestellte zu allen arbeitsrechtlichen Themen, insbesondere bei der Begründung und bei der Auflösung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses. Die Betreuung unserer Mandanten umfasst die beratende und rechtsgestaltende Tätigkeit ebenso wie die gerichtliche Durchsetzung ihrer Interessen.

Individualarbeitsrecht:

Unserer Schwerpunkte:

  • Beratung in allen Fragen aus Dienst- und Arbeitsverhältnissen von der Einstellung bis zur Beendigung
  • Entwurf von Dienst- und Arbeitsverträgen
  • Vertretung im Rechtsstreit

Kollektives Arbeitsrecht:

Unserer Schwerpunkte:

  • Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen
  • Entwurf von Betriebsvereinbarungen und Firmentarifverträgen
  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
  • Arbeitsrecht im weiteren Sinne, insbesondere Unternehmensmitbestimmung, Beratung bei Aufsichtsratswahlen